Schulordnung der Gudewerdt Gemeinschaftsschule Eckernförde

Beschlussfassung 2022

Die Schulordnung regelt das Zusammenleben aller Menschen, die in der Schule lernen, arbeiten oder sich in ihr aufhalten.

Das Zusammenleben in der Schule erfordert für alle Beteiligten Rechte und Pflichten. Lernende, Eltern, Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte unserer Schule haben deshalb Regeln beschlossen, die für alle gelten.

A. Respekt für dich – Respekt für mich

Jeder Mensch hat das Recht auf und die Pflicht zum respektvollen Umgang. Das setzt vor allem Toleranz, Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme voraus. Dazu gehören z.B.:
– Ich helfe anderen, indem ich z.B. die Tür aufhalte.
– Ich nutze die Worte „danke“, „bitte“ und „Entschuldigung“.
– Ich vermeide Drängeln und Schubsen.
– Ich verhalte mich leise.
– Ich bin pünktlich.
– Ich habe mein Unterrichtsmaterial vollständig dabei.
– Ich nehme meine Mütze/ Kapuze/ mein Cap ab.
– Ich bin angemessen gekleidet.
– Ich spucke nicht.

Ich achte besonders auf einen ordentlichen Umgangston und verletze niemanden mit Worten oder Gesten, das heißt:
– Ich beleidige niemanden.
– Ich verhalte mich friedlich und freundlich.
– Ich mobbe niemanden. 

B. Sicherheit in der Schule

Jeder, der in der Schule lernt und arbeitet, soll sich sicher und beschützt fühlen. An unserer Schule herrscht Gewaltfreiheit.
– Der Einsatz von körperlicher oder psychischer Gewalt ist an unserer Schule verboten.
– Waffen, waffenähnliche und andere gefährliche Gegenstände wie z.B. Messer, Feuerzeuge, etc., sind in der Schule verboten und wenn ich sie bei anderen sehe, melde ich dieses einer Lehrkraft meines Vertrauens.
– Wenn ich eine Gewalttat (körperlich, seelisch) oder eine Sachbeschädigung beobachte, melde ich diese sofort einer Lehrkraft.
In unserer Schule sind alle willkommen. Besuchende haben die Schulordnung und im Besonderen das Folgende zu beachten:
– Personen, die sich beruflich oder privat auf dem Schulgelände aufhalten, müssen sich im Sekretariat oder beim Hausmeister anmelden.

C. Ordnung und Sauberkeit

In einer gepflegten Umgebung lernt und arbeitet man mit mehr Freude. Deshalb kümmern wir uns alle um eine saubere Schule. Mit jeglichem Eigentum der Schule gehe ich sorgsam um.

Auf dem Schulhof und im Schulgebäude:
– Ich halte unseren Schulhof sauber.
– Ich entsorge meine Abfälle getrennt und werfe diese in die entsprechenden Behälter.
– Ich unterlasse das Füttern der Vögel.
– Rauchen, Alkohol und Drogen sind grundsätzlich verboten.
– In den Gängen und Fluren verhalte ich mich leise.
– Kaugummikauen ist im Unterricht verboten.
– Die Toiletten hinterlasse ich sauber.
– Ich verlasse die Toilettenräume zügig und nutze sie nicht als Aufenthaltsräume.

In den Klassen- und Unterrichtsräumen:
– Die Unterrichtsräume sind stets sauber, gelüftet und aufgeräumt. Jede Klasse und jeder Kurs sorgt für die Reinigung und Belüftung ihres Raumes und ist für die Schonung des Inventars verantwortlich.
– Nach Unterrichtsschluss sind alle Stühle hochzustellen.
– Jede Klasse richtet einen Fegedienst ein.

D. Pausenregelung

Die Pausen sind zur Erholung für alle gedacht.

Folgende Regeln sind deshalb zu beachten:
– In den Pausen gehen alle Schülerinnen und Schüler auf den Schulhof. Näheres regelt die Pausenordnung.

E. Essen und Trinken

Grundsätzlich achten wir auf eine gesunde Ernährung. Essen und Trinken sollte man in Ruhe. Deshalb gilt:
– Ich esse nur in den Pausen. (Ausnahmen regeln die Lehrkräfte, z.B. das Klassenfrühstück)
– Trinken ist in den Pausen und in freien Arbeitsphasen (Gruppenarbeit oder Stillarbeit) erlaubt.
– Während des Unterrichtsgespräches und in den Fachräumen ist es untersagt.
– Ich verzichte auf Ungesundes, wie z.B. Energydrinks, Chips, etc…

F. Nutzung von elektronischen Medien

Ich trage meine elektronischen Geräte (Handy, etc.) ausgeschaltet in der Schultasche / parke sie in der Handygarage / lege sie in meinen Spind.

5./6. Jahrgang:

Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude ist die Nutzung bis auf folgende Ausnahmen nicht erlaubt:
– Mit Erlaubnis der Lehrkräfte dürfen elektronische Medien zu Unterrichtszwecken verwendet/genutzt werden.
– Film-, Bild- und Tonaufnahmen von anderen dürfen nur mit deren Einverständnis gemacht werden.

7.-10. Jahrgang:

Die Handynutzung ist in den Pausen auf den Schulhöfen erlaubt (gesondert zu beachten ist die Pausenregelung für den 10. Jahrgang).
– Mit Erlaubnis der Lehrkräfte dürfen elektronische Medien zu Unterrichtszwecken verwendet/genutzt werden.
– Film-, Bild- und Tonaufnahmen von anderen dürfen nur mit deren Einverständnis gemacht werden.